Risiken und Nebenwirkungen der vorweggenommenen Unternehmensübertragung

Da das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich in diesem Herbst Teile des Erbschaftssteuerrechtes kippen und es danach die vollständige Steuerfreiheit bei der Übertragung von Betriebsvermögen künftig nicht mehr geben wird, raten viele Steuerberater ihren Klienten die bestehenden Steuervorteile jetzt noch zu nutzen. Da die aktuellen Verschonungsregelungen und Freibeträge geltendes Recht sind, wird erwartet, dass Änderungen nur für die Zukunft und nicht für in 2014 erfolgte Übertragungen wirksam werden. Steuer-Experten gehen davon aus, dass es einen günstigeren Zeitpunkt für die Übertragung von Betriebsvermögen als in diesem Jahr nicht mehr geben wird. In vielen Fällen sollen die geltenden Reglungen für eine vorweggenommene Übertragung der Unternehmensanteile genutzt werden. „Diese Versuche der vorweggenommenen Unternehmensübertragung nähren die Fiktion, dass das Vermögen oder Teile davon übertragen werden könnten, als ob sich sonst nichts ändere und alles beim Alten bleibe“, sagt Univ.-Prof. Dr. Gerd Walger, geschäftsführender Direktor des IUU Institut für Unternehmer- und Unternehmensentwicklung. Nach seiner Erfahrung ändern sich in der Realität mit der Unterschrift und dem Wirksam-Werden der unterschriebenen Regelungen tatsächlich alle menschlichen Bezüge zwischen den beteiligten Parteien. Denn der Sohn oder die Tochter werden z.B. zu Gesellschaftern des Unternehmens. „Der Versuch, mit ihnen umzugehen, als ob diese Position quasi nichts bedeute, erweist sich im Hinblick darauf, dass Sie lernen sollen, die unternehmerische Verantwortung zu tragen, als kontraproduktiv“, so der auf die Gestaltung von Nachfolge-Regelungen spezialisierte Berater. Auch beginnen in vielen Fällen nach seiner Einschätzung die Kinder die mit der Übertragung verbundene Verantwortung zu verspüren und versuchen, dieser gerecht zu werden. Dieser innere Druck rufe in ihnen einen Handlungsdruck hervor, der sich ein Ventil sucht. Solche Risiken und Nebenwirkungen haben steuerlich orientierte Berater meist nicht im Blick, sagt Prof. Walger. Sie können allerdings Folgekosten mit sich bringen, die die steuerlichen Einsparungen bei weitem übersteigen. Prof. Walger rät, die steuerlichen Vorteile nur vor dem Hintergrund einer Konzeption zu realisieren, die die Verhältnisse der beteiligten Personen im Spiel bedenkt und neu ordnet.
Veröffentlicht in Artikel.